Förderung für KfW Effizienzhäuser und Gebäude im Neubau mit Nachhaltigkeitsanforderungen
Seit dem 20.04.2022 können wieder Anträge auf Neubauförderung bei der KfW gestellt werden. Die Fördersätze wurden abgesenkt und die Förderbedingungen überarbeitet.
Die modifizierte Neubauförderung läuft bis zum Ende des Jahres (31.12.2022) und wird nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) angeboten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG).
Somit werden die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 und EH/EG 40 Erneuerbare Energien (EE) nicht mehr angeboten. Gefördert wird nur noch die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 Nachhaltigkeit (NH).
Die Förderung wird grundsätzlich nur in der Kreditvariante mit Tilgungszuschuss angeboten.
Die hier dargestellte Neubauförderung wird ab Januar 2023 schließlich von dem Programm „Klimafreundliches Bauen“ abgelöst. Dieses Programm wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen setzen.